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Praxis-Ratgeber

Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die 10 wichtigsten Schritte – in der richtigen Reihenfolge

08. Oktober 2025 10 Min. Lesezeit
Unfallstelle: Beteiligte sichern Beweise mit Smartphone und Warndreieck

Die ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall entscheiden oft über die Höhe Ihrer späteren Schadensregulierung. Wer in der Aufregung Beweise nicht sichert, ein Schuldanerkenntnis abgibt oder den falschen Gutachter einschaltet, verschenkt schnell mehrere hundert oder tausend Euro. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hat sich in über 2.500 von uns begleiteten Schadensfällen bewährt.

Schritt 1: Unfallstelle absichern

Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen (gesetzliche Pflicht im PKW), Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen: innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m, auf Autobahnen 150–400 m. Bei Nacht oder schlechter Sicht: Verdoppeln Sie die Entfernung.

Sichern Sie sich selbst: Stehen Sie hinter der Leitplanke, nicht zwischen den Fahrzeugen. Statistisch verunglücken jedes Jahr Menschen tödlich, die nach einem Unfall einen Folgeunfall erleiden.

Schritt 2: Verletzte versorgen, Notruf wählen

Bei Personenschäden sofort 112 wählen. Erste Hilfe leisten ist Pflicht – unterlassene Hilfeleistung ist strafbar (§ 323c StGB). Auch leichte Verletzungen oder Beschwerden 'erst am nächsten Tag' (HWS!) müssen ärztlich dokumentiert werden, sonst sind sie später nicht mehr nachweisbar.

Warndreieck auf der Straße vor einem havarierten Fahrzeug bei Nacht
Warndreieck auf der Straße vor einem havarierten Fahrzeug bei Nacht

Schritt 3: Polizei rufen – wann ist es Pflicht?

Polizei (110) ist immer zu rufen bei: Personenschäden, hohen Sachschäden (> 1.500 €), uneiniger Schuldfrage, Beteiligung von Mietfahrzeugen / Firmenfahrzeugen / Fahrerflucht-Verdacht, Alkohol- oder Drogenverdacht, ausländischen Unfallbeteiligten ohne deutsche Versicherung sowie bei Tierunfällen mit Wild.

Bei reinen Bagatellschäden mit klarer Schuldfrage und kooperativem Unfallgegner ist die Polizei nicht zwingend erforderlich – sinnvoll bleibt sie trotzdem oft.

Schritt 4: Beweise sichern – Foto, Foto, Foto

Fotografieren Sie wirklich alles: Endposition der Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven, Bremsspuren, Splitter, Sichtverhältnisse, Verkehrszeichen, Ampelphasen wenn möglich. Schäden detailliert und mit einem Maßstab (z. B. Münze, Schlüsselbund) im Bild. Auch Kennzeichen des Gegners und alle Personen vor Ort.

Smartphone-Fotos enthalten in den EXIF-Daten Zeit und GPS-Position – das hat schon viele Fälle entschieden.

Schritt 5: Daten austauschen – aber kein Schuldanerkenntnis

Notieren Sie Name, Anschrift, Telefon, Versicherung, Versicherungsnummer und Kennzeichen aller Beteiligten. Bei Firmenfahrzeugen auch den Fahrzeughalter. Bei Zeugen unbedingt Kontaktdaten erfragen – Zeugen sind im Streitfall Gold wert.

Niemals ein schriftliches oder mündliches Schuldanerkenntnis abgeben! Selbst ein 'Tut mir leid' kann später ausgelegt werden. Halten Sie sich an Fakten.

Schritt 6: Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in ganz Europa gültig ist. Beide Parteien füllen ihn gemeinsam aus und unterschreiben – das ist kein Schuldanerkenntnis, sondern eine reine Tatsachenfeststellung.

Falls keiner zur Hand ist: Erstellen Sie eine eigene Skizze mit Maßangaben. Online-Tools wie unsere kostenlose Unfallskizze helfen dabei.

Schritt 7: Eigene Versicherung informieren

Den eigenen Haftpflichtversicherer müssen Sie binnen einer Woche informieren – auch wenn Sie nicht schuld sind. Bei der Kasko-Versicherung gilt: ohne Eile, aber ehrlich.

Schritt 8: Unabhängigen Sachverständigen wählen – nicht den der Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl (BGH-Rechtsprechung). Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich nicht zu einem Versicherungsgutachter überreden – diese sind im Mittel deutlich kürzungsfreundlicher.

Schritt 9: Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Bei 100%-Haftung der Gegenseite zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt. Es gibt also keinen Grund, ohne anwaltliche Vertretung mit der Versicherung zu verhandeln. Statistisch erhalten Geschädigte mit Anwalt 30–50 % höhere Schadensregulierungen.

Schritt 10: Reparatur, Nutzungsausfall, Mietwagen

Sie haben die Wahl: Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl (markengebunden, wenn Fahrzeug jünger als 3 Jahre) oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Während der Reparaturzeit haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder pauschalen Nutzungsausfall (zwischen 23 € und 175 € pro Tag, je nach Fahrzeugklasse).

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Termin innerhalb von 24 Stunden. Gutachten oft am selben Tag fertig. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung.