Schadensabwicklung
Fiktive Abrechnung oder reparieren lassen? Vor- und Nachteile im Vergleich

Ein häufiges Missverständnis: Wer einen unverschuldeten Unfall hatte, denkt, er müsse das Fahrzeug zwingend reparieren lassen. Tatsächlich haben Sie ein Wahlrecht – Sie können sich die Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen, ohne tatsächlich zu reparieren. Das nennt man fiktive Abrechnung. Die Entscheidung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten netto (ohne Mehrwertsteuer) auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet, da Sie sonst einen ungerechtfertigten Vorteil hätten.
Sie können trotz fiktiver Abrechnung Wertminderung, Sachverständigenkosten und Nutzungsausfall geltend machen. Mietwagen entfällt allerdings, da Sie das Fahrzeug ja weiterfahren.
Vorteile der fiktiven Abrechnung
Sie behalten die volle Entscheidungsfreiheit: günstig in Eigenregie reparieren, in einer freien Werkstatt instand setzen oder den Schaden bei kleineren Macken einfach lassen. Das Geld bleibt in Ihrer Tasche – abzüglich Mehrwertsteuer.
Bei älteren Fahrzeugen, bei denen eine fachgerechte Reparatur den Restwert übersteigen würde, ist die fiktive Abrechnung oft die einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Nachteile und Risiken
Bei einem späteren Folgeunfall oder Verkauf kann die fehlende Reparatur Probleme machen: Käufer erkennen einen reparierten Vorschaden, der nicht behoben wurde, und drücken massiv den Preis.
Auch bei einem späteren Schaden im selben Bereich wird die gegnerische Versicherung argumentieren, der Schaden sei bereits aus dem ersten Unfall vorhanden gewesen – die Beweislast liegt dann bei Ihnen.
Wichtig: Versicherungen kürzen bei fiktiver Abrechnung gerne die Stundenverrechnungssätze und UPE-Aufschläge. Hier hilft nur ein gutes Gutachten und ein Anwalt.
Sonderfall: 130 %-Regel
Liegen die Reparaturkosten zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn Sie ein besonderes Integritätsinteresse haben (Affektionsinteresse) – das Fahrzeug muss aber tatsächlich fachgerecht repariert und mindestens 6 Monate weitergenutzt werden. Bei fiktiver Abrechnung gilt diese Regel nicht – dann bekommen Sie maximal Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Welche Variante lohnt sich wann?
Reparatur lohnt sich, wenn das Fahrzeug jung ist, Wertminderung droht (Reparatur sichert den Restwert besser ab), oder Folgeschäden vermieden werden müssen.
Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn der Schaden optisch ist, das Fahrzeug älter ist, oder Sie planen, den Wagen ohnehin bald abzugeben.
Steuerliche Hinweise
Privat genutzte Fahrzeuge: Mehrwertsteuer wird nur bei Vorlage einer Rechnung erstattet. Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Vorsteuerabzug bekommen ohnehin nur netto. Lassen Sie sich hier von Steuerberater oder Anwalt beraten.
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